Kündigung wegen Interessenkonflikt scheitert an Formfehler
Dem Versorgungswerk der Berliner Zahnärztekammer wird vorgeworfen, dass Beschäftigte riskante Anlagegeschäfte zum eigenen Vorteil betrieben haben. Die Kündigung einer beteiligten Portfoliomanagerin erklärte das Arbeitsgericht Berlin trotzdem für unwirksam, aus rein formellen Gründen.