Heimliche Aufnahme rechtfertigt fristlose Kündigung
September 24, 2026
28.09.2026
2 Minuten Lesezeit
Reicht der bloße Verdacht einer heimlichen Gesprächsaufnahme für eine fristlose Kündigung aus? Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg hat diese Frage nun bejaht, entscheidend war dabei kein technischer Beweis, sondern ein auffälliges Schriftstück.