Investments in Verteidigungsunternehmen und Deep-Tech-Startups erleben angesichts geopolitischer Entwicklungen eine deutlich steigende Nachfrage. Für PE- und VC-Fonds, die sich in diesen Bereichen engagieren, stellen sich damit besondere Fragen rund um die Investitionskontrolle, das sogenannte Foreign Direct Investment Review (FDI). Die Rechtsanwälte Stephan Schade und Daniel Wiedmann von POELLATH geben einen Überblick.
Der Verteidigungsbereich gehört traditionell zum Kern der Investitionskontrolle. Inzwischen sind aber auch technologisch sensible Zukunftsindustrien wie Halbleiter, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybertechnologien erfasst. Maßgeblich ist dabei nicht nur die Herstellung von Endprodukten, sondern häufig auch die Rolle als Zulieferer, Komponentenentwickler oder Softwareanbieter. Bei Beteiligungen ausländischer oder unionsfremder Investoren über bestimmten Stimmrechtsschwellen (je nach Branche 10, 20 oder 25 %) gelten Meldepflichten gegenüber dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Ein meldepflichtiger Erwerb ohne Freigabe ist zivilrechtlich unwirksam; Verstöße gegen Vollzugs- und Informationsverbote können bußgeld- und strafbewehrt sein.
Für Fondsmanager besonders relevant ist die Frage, ob und wann ausländische oder unionsfremde LPs wegen mittelbarer Beteiligungen eine Anzeigepflicht auslösen. Rein passive Kapitalbeteiligungen können häufig als unkritisch eingeordnet werden. Problematisch wird es, wenn erfasste Investoren relevante Stimmrechte halten, Einflussrechte auf Portfolioebene erhalten oder über Beiräte und Zustimmungsvorbehalte indirekt Kontrolle ausüben können. Wichtig: Beteiligungsschwellen werden nicht wirtschaftlich durchmultipliziert, was erheblichen Aufklärungs- und Mitwirkungsbedarf im Fundraising erzeugt.
Investitionskontrollverfahren beginnen mit einer Meldung oder einem Freigabeantrag des Erwerbers. Eine Phase-1-Prüfung kann bis zu zwei Monate dauern, eine vertiefte Phase-2-Prüfung bis zu vier Monate. Statistisch fand in den vergangenen Jahren weniger als 10 % der Verfahren eine Phase-2-Prüfung statt. Beschränkte Freigaben wurden in rund 2 bis 6 % aller Verfahren erteilt (2025: 2 %, 2024: 6 %); mögliche Auflagen reichen von Lieferverpflichtungen gegenüber der Bundeswehr über Standortbeschränkungen bis zu Vorgaben für den Umgang mit geistigem Eigentum. Solche Auflagen können Governance, Reporting und Exit-Planung eines Fonds unmittelbar beeinflussen.




