Einfuhrumsatzsteuer: Deutschland schafft ab 2030 die Vorfinanzierung ab

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September 18, 2026
18.09.2026
2 Minuten Lesezeit

Die Finanzministerkonferenz hat ein Verrechnungsmodell für die Einfuhrumsatzsteuer beschlossen, das Unternehmen ab 2030 spürbar bei Liquidität und Bürokratie entlasten soll.

Ein lang gefordertes Ja der Finanzminister

Am 10. September 2026 fiel die Entscheidung: Auf Grundlage der Empfehlungen einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Bund und Ländern votierte die Finanzministerkonferenz für ein Verrechnungsmodell bei der Einfuhrumsatzsteuer, wie der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) berichtet. Für den Verband ist das ein Erfolg mit Vorgeschichte, denn er hatte die Reform über Jahre angemahnt und an ihrer Konzeption mitgewirkt. Die Grundlage dafür war längst gelegt, schließlich fand sich der Reformauftrag bereits in den Koalitionsverträgen von 2021 und 2025. Entsprechend nachdrücklich mahnt der DStV nun Tempo an, sowohl bei der gesetzlichen Umsetzung als auch beim Aufbau der technischen Systeme, die bis zum Start am 1. Januar 2030 stehen müssen.

Wo das heutige Verfahren Kapital bindet

Um den Gewinn der Neuerung zu verstehen, lohnt der Blick auf den Status quo. Gegenwärtig kassiert der Zoll die Einfuhrumsatzsteuer als Verbrauchsteuer und behandelt sie nach den Spielregeln, die auch für Zölle gelten, ausgelöst in dem Moment, in dem Drittlandsware in den freien Verkehr eintritt. Als Rechengröße dient der Zollwert, aufgestockt um diverse Abgaben, Zölle und Beförderungskosten, versteuert zu denselben Sätzen wie eine gleichartige Lieferung im Inland. Den betrieblich genutzten Import darf der Unternehmer zwar als Vorsteuer gegenrechnen, was Import- und Inlandsware umsatzsteuerlich gleichstellt. Der Haken liegt jedoch im Timing: Weil die Zahlung an der Grenze und die spätere Erstattung zeitlich auseinanderfallen, müssen Importeure den Betrag zwischenfinanzieren, mit entsprechenden Zins- und Liquiditätsnachteilen.

Verrechnen statt vorstrecken

Hier greift das neue Modell an der entscheidenden Stelle ein. Die Steuer wird nicht länger vorab an der Zollstelle beglichen, sondern wandert direkt in die Umsatzsteuer-Voranmeldung, wo Unternehmen sie deklarieren und im selben Atemzug als Vorsteuer abziehen. Unterm Strich fließt kein Geld mehr vor, der Vorgang wird liquiditätsneutral. Der DStV hebt zudem hervor, dass Deutschland damit auf eine Linie mit dem europäischen Standard einschwenkt, der in vielen Mitgliedsländern bereits Alltag und ausdrücklich auch für kleinere und mittlere Betriebe praktikabel ist. Der Gedanke dahinter: unterschiedliche Fälligkeitszeitpunkte auflösen und die gesamte Abwicklung möglichst weitgehend automatisieren.

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