Eine NGG-Studie zeigt, dass die von 19 auf 7 Prozent gesenkte Mehrwertsteuer in der Gastronomie fast nirgends bei den Gästen ankommt: ein Lehrstück über die begrenzte Wirkung indirekter Entlastungen.
Wer wissen wollte, ob ein niedrigerer Steuersatz tatsächlich zu günstigeren Menüs führt, findet in der neuen Erhebung eine deutliche Antwort. Im Auftrag der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten nahm das Beratungshaus wmp consult die Speisekarten von über 12.000 Lokalen unter die Lupe und verglich die Preise von insgesamt 180.000 Gerichten. Übrig blieb ein ernüchterndes Bild: In neun von zehn Fällen bewegte sich beim Preis schlicht nichts. Rund acht Prozent der Gerichte wurden teurer, gerade einmal ein Prozent billiger. Unterm Strich kletterten die Preise sogar minimal nach oben, obwohl der Fiskus seinen Anteil von 19 auf 7 Prozent zurückgeschraubt hatte.
Der Gesetzgeber hatte mit der Reform ausdrücklich auch die Gäste im Blick, doch dieses Kalkül geht nach Lesart der NGG nicht auf. Der Grund liegt in der Kostenstruktur der Branche. Energie, Wareneinkauf, Mieten und Personal verteuern den Betrieb seit Jahren, und so wandert der neue Spielraum vielerorts nicht auf die Karte, sondern in die Deckung dieser Lasten. Damit tritt eine ökonomische Grundregel zutage, die jede Steuersenkung begleitet: Über den Satz allein lässt sich nicht dirigieren, an welcher Stelle der Kette die Entlastung schließlich hängen bleibt.
Für die Gewerkschaft verlagert sich der Streitpunkt dadurch weg vom Betrag auf dem Kassenbon hin zu der Frage, wem der Vorteil am Ende zugutekommt. Fließt er überwiegend in die Bilanzen der Betriebe, gerät aus ihrer Warte in den Fokus, wie es um Gehälter, Schichtpläne und Arbeitsbedingungen steht. Die Bundesregierung wiederum muss sich fragen lassen, ob ihr Wunsch nach billigeren Restaurantbesuchen je zur Kostenwirklichkeit der Gastronomie gepasst hat. Und für alle, die Mandanten in der Branche steuerlich begleiten, liefert der Fall eine anschauliche Erinnerung daran, dass die tatsächliche Steuerlast selten dort ankommt, wo die Politik sie beim Beschluss verortet.




