Finanzministerium justiert Vorsteuerregeln bei Doppelnutzung

blog main image
April 7, 2026
08.04.2026
2 Minuten Lesezeit

Ein neues Schreiben klärt, wann Unternehmer aufteilen müssen und wann nicht. Bis Ende 2026 gilt eine Übergangsfrist.

Klarstellung aus dem Ministerium

Das BMF hat sich zur Vorsteuer bei gemischt genutzten Wirtschaftsgütern geäußert. Unternehmen, die Gegenstände sowohl geschäftlich als auch anderweitig einsetzen, stehen vor der Frage: Wie viel Vorsteuer darf ich abziehen? Die Antwort hängt davon ab, wofür genau die nichtunternehmerische Nutzung erfolgt. Die Finanzverwaltung trennt zwischen rein privater Verwendung und sogenannter nichtwirtschaftlicher Tätigkeit im engeren Sinne.

Unterschiedliche Spielregeln

Bei privater Mitbenutzung haben Unternehmer die Wahl. Sie können den Gegenstand komplett dem Betrieb zurechnen und die volle Vorsteuer kassieren. Im Gegenzug müssen sie später für die private Nutzung Umsatzsteuer auf eine unentgeltliche Wertabgabe abführen. Bei nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten im engeren Sinne funktioniert das nicht. Hier schreibt das Gesetz von vornherein eine Aufteilung vor. Bei Verbrauchsgütern und Dienstleistungen mit gemischter Verwendung gilt die Teilung ohnehin immer.

Abkehr von bisheriger Praxis

Bisher prüfte die Verwaltung bei einer späteren Verschiebung hin zu nichtwirtschaftlicher Nutzung die Regeln zur unentgeltlichen Wertabgabe. Diesen Ansatz gibt sie nun auf. Künftig führt eine solche Änderung zu einer Vorsteuerkorrektur nach den einschlägigen Berichtigungsvorschriften. Das Schreiben erläutert mehrere Szenarien und ergänzt den Umsatzsteuer-Anwendungserlass um eine grafische Übersicht. Wer für Zeiträume vor 2027 noch die alte Methode anwenden will, darf das tun.

Aktuelle Stellenangebote

Meistgelesene Artikel

Unsere Partner

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei: