Trotz laufender Aufarbeitung des Prüfskandals beruft sich KPMG Australia weiterhin auf das anwaltliche Berufsgeheimnis und verhandelt mit der Aufsicht ASIC über die vertrauliche Herausgabe zahlreicher zurückgehaltener Unterlagen.
Im Zentrum steht diesmal nicht die Frage, ob belastende Dokumente existieren, sondern ob die Aufsicht sie zu sehen bekommt. Aus Schreiben, die der zuständige Parlamentsausschuss veröffentlicht hat, geht hervor, dass KPMG über 74 Dokumente weiterhin legal professional privilege (LPP) geltend macht. Gemeint sind Unterlagen, die die Gesellschaft bislang nicht an die Australian Securities and Investments Commission (ASIC) übergeben hat. Bereits geliefert wurden dagegen die Berichte der Kanzleien Ashurst und Allens, eigene interne Untersuchungen sowie Antworten auf schriftliche Fragen, alles im Rahmen einer freiwilligen Offenlegungsvereinbarung (Voluntary Disclosure Agreement, VDA).
Konkret betrifft der LPP-Anspruch zwei Kategorien: Materialien der unabhängigen Direktoren, ein Konvolut von 1.579 Dokumenten, von denen KPMG bei 68 das Berufsgeheimnis beansprucht, sowie sechs Dokumente aus der Mandatsbearbeitung. ASIC stellte klar, dass zur Herausgabe verpflichtete Parteien grundsätzlich sämtliches relevantes Material vorlegen müssen, sofern kein gültiger LPP-Anspruch besteht. Bislang habe man auf die Übergabe der aufgelisteten Unterlagen verzichtet, werde im Zuge der fortschreitenden Ermittlungen aber prüfen, ob KPMG zur Vorlage aufgefordert wird, soweit die Dokumente für die eigene Arbeit von Belang sind. Um diese Materialien fließen zu lassen, verhandeln beide Seiten derzeit über eine weitere VDA, die eine vertrauliche Übergabe an ASIC ermöglichen soll.
Der Ausschuss hat die Untersuchung inzwischen ausgeweitet und bei einer Reihe prominenter Unternehmen nachgefragt, darunter Lendlease, Telstra, Macquarie, Westpac, Optus, Dexus sowie Chartered Accountants ANZ. Sie sollen offenlegen, welche Dokumente KPMG ihnen zur Verfügung gestellt und welche das Haus unter Verweis auf das Berufsgeheimnis zurückgehalten hat. KPMG wiederum hat angeboten, den betroffenen Gesellschaften relevante Informationen bereitzustellen und auf Anfrage Zugang zu gewähren.




