Die Landesregierung plant eine Strukturreform der Arbeitsgerichtsbarkeit. Statt 50 sollen künftig nur noch 38 Standorte existieren. Kritik kommt von mehreren Seiten.
Nordrhein-Westfalen stellt seine Arbeitsgerichte auf den Prüfstand. Das Kabinett in Düsseldorf hat einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Struktur der Gerichtsbarkeit grundlegend verändern soll. Justizminister Benjamin Limbach von den Grünen betont, es gehe nicht um Abbau, sondern um Bündelung von Ressourcen. Der Entwurf wandert nun ins Landesparlament. Künftig sollen 38 statt bisher 50 Standorte existieren. Zwölf Orte verschwinden vollständig von der Landkarte: Iserlohn, Herford, Beckum, Ahaus, Herne, Brilon, Kleve, Moers, Oberhausen, Velbert, Solingen und Siegburg. Zusätzlich wird eines der drei Landesarbeitsgerichte aufgelöst. Köln verliert seinen Sitz der zweiten Instanz.
Die Verfahrenszahlen sind über Jahre zurückgegangen. Kleine Gerichte mit nur noch einer Handvoll Richtern geraten dadurch in Schwierigkeiten. Fällt eine Person aus, bricht die Arbeit zusammen. Wellen von Verfahren, etwa nach größeren Entlassungsrunden in Unternehmen, überfordern solche Häuser schnell. Limbach argumentiert, nur größere Einheiten könnten dauerhaft funktionsfähig bleiben. Der Landesrechnungshof hatte bereits vor Jahren eine Überprüfung empfohlen. Ursprüngliche Pläne wurden korrigiert. Bochum behält sein Arbeitsgericht, Krefeld bleibt als sogenannter Gerichtstag erhalten. Bei diesem Modell reisen Richter nur für Verhandlungen an, eine ständige Verwaltung gibt es nicht. Für rund 40 Prozent der etwa 700 Beschäftigten dürfte sich der Arbeitsort ändern. Stellen sollen jedoch nicht gestrichen werden.
Der Berufsverband der Richter äußert Bedenken. Die geplanten mobilen Gerichtstage verfügten über zu wenig Infrastruktur. Außerdem ergebe es keinen Sinn, wenn Juristen weite Strecken fahren müssten, nur um vor Ort eine Videokonferenz abzuhalten. Der Entwurf müsse an dieser Stelle überarbeitet werden.
Die SPD reagiert scharf. Ein Sprecher bezeichnete die Reform als Kahlschlag. Qualifiziertes Personal werde abwandern, ehrenamtliche Beisitzer verlören die Motivation. Arbeitgeber und Gewerkschaften, die Laienrichter zu Verhandlungen schicken, hatten sich für mehr Bürgernähe ausgesprochen. Die Umsetzung soll sich über fünf Jahre erstrecken.




