BMF verschärft Regeln für defizitäre Einrichtungen

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March 3, 2026
03.03.2026
2 Minuten Lesezeit

Die Finanzverwaltung setzt neue Maßstäbe beim Vorsteuerabzug für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen. Eine Kostendeckungsquote von unter drei Prozent kann zum Problem werden.

Finanzverwaltung definiert neue Hürden

Wer dauerhaft rote Zahlen schreibt und auf öffentliche Mittel angewiesen ist, gerät steuerlich unter Druck. Das Bundesministerium der Finanzen hat Anfang 2026 seine Verwaltungsvorschriften zur umsatzsteuerlichen Einordnung solcher Einrichtungen überarbeitet. Im Kern geht es um die Frage, ob ein Betrieb noch als wirtschaftlich tätig gilt und damit Anspruch auf Erstattung gezahlter Vorsteuer hat. Das Ministerium führt eine konkrete Schwelle ein. Erwirtschaftet eine Einrichtung Einnahmen, die weniger als drei Prozent der laufenden Kosten decken, geht die Finanzverwaltung davon aus, dass keine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt. Staatliche Zuwendungen und Verlustausgleiche durch Träger bleiben bei dieser Rechnung außen vor. Fällt eine Institution unter diese Marke, droht der Verlust der Unternehmereigenschaft.

Teure Konsequenzen für Investitionen

Ohne Unternehmerstatus entfällt der Vorsteuerabzug. Das verteuert sämtliche Anschaffungen erheblich. Bauvorhaben, medizinische Apparate, digitale Infrastruktur: Die Mehrwertsteuer bleibt als Kostenfaktor hängen. Auch eingekaufte Dienstleistungen externer Anbieter werden spürbar teurer. Besonders unangenehm: Bereits geltend gemachte Vorsteuerbeträge können nachträglich korrigiert werden, wenn sich die Einschätzung ändert. Die Vermutung der Behörden lässt sich entkräften. Einrichtungen können darlegen, dass sie trotz niedriger Kostendeckung nachhaltig Einnahmen erzielen wollen. Dafür braucht es jedoch überzeugende Argumente, Vergleichszahlen aus dem Markt und eine lückenlose Dokumentation. Der Nachweis ist aufwendig und erfordert sorgfältige Vorbereitung.

Zeitfenster bis Ende 2027

Das Ministerium gewährt eine Übergangsfrist. Bis zum letzten Tag des Jahres 2027 will es bestehende Strukturen nicht beanstanden, selbst wenn die Einnahmen weit hinter den Ausgaben zurückbleiben. Diese Phase ist keine Einladung zum Abwarten. Vielmehr bietet sie Gelegenheit, Schwachstellen aufzuspüren und Anpassungen vorzunehmen. Krankenhäuser, Pflegeheime, medizinische Versorgungszentren und soziale Einrichtungen sind gefordert. Eine Analyse der eigenen Zahlen bildet den Ausgangspunkt. Welche Bereiche fallen unter die kritische Schwelle? Wo lassen sich Vergütungsmodelle anpassen? Können alternative Finanzierungswege beschritten werden? Die Antworten auf diese Fragen entscheiden darüber, ob der Vorsteuerabzug erhalten bleibt.