Steuerberaterverband feiert Erfolg beim Fremdbesitzverbot

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May 5, 2026
06.05.2026
2 Minuten Lesezeit

Der Rechts- und Berufsrechtsausschuss des DStV tagte in Berlin und blickte auf aktuelle Gesetzesvorhaben. Beim Schutz vor Finanzinvestoren sieht sich der Verband am Ziel.

Finanzinvestoren müssen draußen bleiben

Lange hatte der Deutsche Steuerberaterverband dafür gekämpft, nun scheint der Durchbruch geschafft. Das Parlament hat im Zuge des neunten Steuerberatungsänderungsgesetzes festgeschrieben, dass branchenfremde Kapitalgeber keinen Zugriff auf Steuerkanzleien erhalten dürfen. Die Klarstellung soll verhindern, dass Beteiligungsgesellschaften in einen Berufsstand eindringen, der auf Unabhängigkeit und Mandantenvertrauen angewiesen ist. Der Ausschuss wertet das als Erfolg langjähriger Überzeugungsarbeit. Bereits zuvor hatte der Finanzausschuss des Bundestages ein deutliches Zeichen gesetzt. Jetzt muss nur noch die Länderkammer zustimmen, dann ist die Sache besiegelt.

Prüfung künftig in Etappen möglich

Ein zweites Dauerthema rückt ebenfalls voran: die Reform der Steuerberaterprüfung. Bislang müssen Kandidaten den kompletten Prüfungsstoff in einem Durchgang bewältigen. Künftig soll eine Aufteilung über mehrere Jahre möglich sein. Einzelne Module würden dann nacheinander abgelegt, statt alles auf eine Karte zu setzen. Der Verband hatte diese Flexibilisierung seit langem gefordert. Die Gespräche mit dem Bundesfinanzministerium über die konkrete Ausgestaltung laufen derzeit auf Hochtouren.

Europäische Geldwäscheregeln kommen

Ein drittes Feld beschäftigte die Runde: die Bekämpfung von Geldwäsche. Ab Sommer 2027 gilt eine neue EU-Verordnung, die das bisherige deutsche Gesetz weitgehend verdrängt. Die Vorschriften werden dann in allen Mitgliedstaaten identisch sein. Für Kanzleien bedeutet das Anpassungsbedarf. Der Ausschuss mahnt, die abstrakten Brüsseler Vorgaben rechtzeitig in verständliche Anleitungen zu übersetzen, damit Berufsträger wissen, was konkret von ihnen erwartet wird.

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