Grundfreibetrag, Entfernungspauschale, Aktivrente: Diese steuerlichen Neuerungen sollten Berater jetzt kennen.
Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro (bisher 12.096 Euro). Der Steuertarif flacht ab, der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift erst ab einem zu versteuernden Einkommen von 69.879 Euro. Der Kinderfreibetrag erhöht sich pro Elternteil auf 3.414 Euro, der Unterhaltshöchstbetrag analog zum Grundfreibetrag auf 12.348 Euro. Die Soli-Freigrenze steigt auf 20.351 Euro Steuerlast, bei Zusammenveranlagung auf 40.700 Euro.
Die Entfernungspauschale beträgt künftig einheitlich 38 Cent ab dem ersten Kilometer. Bisher galt dieser Satz erst ab Kilometer 21. Bei zehn Kilometern Arbeitsweg ergeben sich laut Wolters Kluwer Steuertipps 176 Euro zusätzliche Werbungskosten jährlich, bei 20 Kilometern 352 Euro.
Die Ehrenamtspauschale erhöht sich auf 960 Euro, die Übungsleiterpauschale auf 3.300 Euro jährlich.
Das Kryptowerte-Steuertransparenzgesetz verpflichtet Börsen, Broker und Wallet-Anbieter zur Meldung von Transaktionsdaten an das Bundeszentralamt für Steuern. Der automatische Informationsaustausch zwischen EU-Staaten beginnt.





