Trump-Konten: Steuerliche Fallstricke für Einzahler

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December 23, 2025
24.12.2025
2 Minuten Lesezeit

Wer auf die neuen US-Sparkonten für Kinder privat einzahlt, muss mit dem berüchtigten Formular 709 rechnen. Experten raten zur Zurückhaltung.

Attraktives Konzept, versteckte Tücken

Auf dem Papier klingt die Idee überzeugend: Der US-Staat legt für jedes zwischen 2025 und 2028 geborene Kind 1.000 Dollar an. Das Geld fließt in indexgebundene Fonds und soll später Ausbildung oder Immobilienkauf finanzieren. Das Sparinstrument entstand im Rahmen des republikanischen Gesetzespakets „One Big Beautiful Bill". Wer jedoch privat auf diese Konten einzahlt, betritt steuerliches Minenfeld. Anders als bei 529-Bildungssparkonten fehlt eine Ausnahmeregelung von der Schenkungssteuer.

Formular 709 als Compliance-Albtraum

Jede private Zuwendung erfordert das zehnseitige IRS-Formular 709. Die Bearbeitung verschlingt im Schnitt über sechs Stunden. Weniger als 225.000 US-Haushalte reichen es jährlich ein. Selbst gängige Steuersoftware wie TurboTax bildet es nicht ab. Amber Waldman von RSM US bringt es auf den Punkt: „Das wird zu einem Albtraum in Sachen Compliance führen." Die Ursache liegt im Detail: Empfänger können erst ab 18 Jahren auf das Geld zugreifen. Damit greift die übliche Schenkungsfreigrenze von 19.000 Dollar nicht. Susan Bart, spezialisierte Anwältin für Erbschafts- und Schenkungssteuer, empfiehlt daher: „Aber zahlen Sie kein eigenes Geld ein, bis dies geklärt ist."

Kongress hat bei 529-Konten nachgebessert

Für Bildungssparkonten existiert längst eine gesetzliche Lösung. Der Kongress hat 529-Pläne ausdrücklich von der Meldepflicht ausgenommen. Bei Trump-Konten unterließ der Gesetzgeber diesen Schritt offenbar versehentlich. Die Anwaltsvereinigung American College of Trust and Estate Counsel hat die zuständigen Ausschüsse bereits angeschrieben. Eine inhaltliche Antwort steht aus.

Experten sehen bessere Alternativen

Unabhängig von der Bürokratie überzeugt das Produkt Fachleute nicht. Bei Trump-Konten werden Auszahlungen als reguläres Einkommen versteuert. Hinzu kommt eine zehnprozentige Strafsteuer bei nicht qualifizierter Verwendung. Bei 529-Plänen bleiben Erträge dagegen steuerfrei, sofern sie für Bildung eingesetzt werden. Greg Leierson vom Tax Law Center der New York University fällt ein vernichtendes Urteil: „Als steuerbegünstigtes Konto ist es ein schreckliches steuerbegünstigtes Konto."