Der Bundesrat hat zugestimmt: Reine Elektrofahrzeuge bleiben bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit, die maximale Begünstigung läuft jedoch 2035 aus.
Das Gesetzgebungsverfahren ist abgeschlossen. Am 19. Dezember 2025 gab der Bundesrat grünes Licht für die Verlängerung der Kfz-Steuerbefreiung für reine Elektrofahrzeuge. Der Bundestag hatte bereits am 4. Dezember zugestimmt, das Kabinett den Entwurf am 15. Oktober auf den Weg gebracht.
Die bisherige Regelung begünstigte Fahrzeuge mit Erstzulassung bis 31. Dezember 2025. Diese Frist verlängert sich nun um fünf Jahre. Auch Umrüstungen auf reinen Elektroantrieb fallen unter die Begünstigung. Die steuerliche Entlastung läuft maximal zehn Jahre, endet aber in jedem Fall am 31. Dezember 2035. Wer das volle Einsparpotenzial nutzen will, sollte daher nicht bis zum letzten Moment warten.
Die Verlängerung reiht sich in bestehende Maßnahmen wie verbesserte Abschreibungsregeln und günstigere Dienstwagenbesteuerung für E-Fahrzeuge ein. Zusätzlich plant die Bundesregierung Unterstützung für Haushalte mit kleinen und mittleren Einkommen beim Umstieg auf Elektromobilität.





