Höhere Pendlerpauschale, ermäßigte Gastro-Steuer und mehr Spielraum für gemeinnützige Organisationen: Das ändert sich ab 2026.
Nach dem Bundestagsbeschluss vom 04.12.2025 hat nun auch der Bundesrat am 19.12.2025 zugestimmt. Das Steueränderungsgesetz 2025 ist damit verabschiedet, die Neuregelungen gelten ab dem kommenden Jahr.
Für Berufspendler erhöht sich die Entfernungspauschale auf 38 Cent je Kilometer (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG). Die Gastronomiebranche kann aufatmen: Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen unterliegen künftig dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 % (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG). Gewerkschaftsmitglieder dürfen ihre Beiträge nun neben dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag geltend machen (§ 9a Satz 3 EStG). Bei Auslandsentsendungen greift eine neue Obergrenze: Unterkunftskosten im Rahmen doppelter Haushaltsführung sind nur noch bis 2.000 Euro monatlich absetzbar (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 4 EStG).
Die abzugsfähigen Höchstbeträge für Zuwendungen an politische Parteien verdoppeln sich auf 3.300 Euro bzw. 6.600 Euro bei Zusammenveranlagung (§ 10b Abs. 2 Satz 1 EStG). Parallel steigt die maximale Steuerermäßigung auf 1.650 Euro bzw. 3.300 Euro (§ 34g Satz 2 EStG).
Vereine und Stiftungen erhalten mehr Flexibilität. Die Freigrenze für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe steigt auf 50.000 Euro (§ 64 Abs. 3 AO), der Schwellenwert bei der zeitnahen Mittelverwendung auf 100.000 Euro (§ 55 Abs. 1 Nr. 5 Satz 4 AO). Die Übungsleiterpauschale klettert auf 3.300 Euro, die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro (§ 3 Nr. 26, 26a EStG). Zwei Neuerungen runden das Paket ab: E-Sport wird als gemeinnütziger Zweck anerkannt (§ 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 21 AO), Photovoltaikanlagen gelten als steuerlich unschädliche Betätigung (§ 58 Nr. 11 AO).





