Bundestag beschränkt PE-Einstieg in Steuerkanzleien nach KKR und EQT Lobbydruck

blog main image
April 24, 2026
24.04.2026
2 Minuten Lesezeit

KKR und EQT haben im Gesetzgebungsverfahren direkt auf Bundesministerien eingewirkt, doch der Finanzausschuss des Bundestags hat nun eine Klarstellung beschlossen, die PE-Investitionen in Steuerkanzleien enge Grenzen setzen soll.

Politischer Prozess nimmt konkrete Form an

Der Finanzausschuss des Bundestags hat am 22. April 2026 eine Klarstellung beschlossen, nach der die Beteiligung von Investoren an steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften nur in engen Grenzen möglich sein soll. Die Abstimmung im Bundestag ist für den 24. April, die Befassung des Bundesrats für den 8. Mai vorgesehen. Offen bleibt der Umgang mit bestehenden Beteiligungsdeals: Diskutiert werden eine mehrjährige Übergangsfrist und eine Duldung unter Auflagen. Den Ausgangspunkt bildete der Referentenentwurf des BMF vom 7. August 2025 zum Neunten Steuerberatungsänderungsgesetz (9. StBÄndG), der eine Klarstellung zum Fremdbesitzverbot vorsah, die das Bundeskabinett am 14. Januar 2026 aus dem Regierungsentwurf strich.

Intensive Lobbyarbeit durch PE-Investoren

Das Lobbyregister des Bundestags dokumentiert, wer im Gesetzgebungsverfahren aktiv auf die Politik einwirkte. KKR schrieb Ende August 2025 direkt an das Finanzministerium und das Bundeskanzleramt, die geplante Änderung komme faktisch einem Investitionsverbot für ausländische Investoren gleich. EQT erklärte im Lobbyregister, man bemühe sich um eine Streichung der im Referentenentwurf vorgesehenen Änderung. Der Kanzlei-Verbund Afileon, dessen Kapitalgeberin die schweizerische Partners Group ist, beauftragte die Lobbyagentur Tietmeyer, Wolgast & Partner, die sich bereits im April 2025 ans BMF wandte. Laut der Finanzwende-Analyse gelang es den Investoren, das Wirtschafts- und Justizministerium auf ihre Seite zu ziehen.

Branche skeptisch gegenüber Renditezielen

Eine bundesweite Ecovis-Umfrage unter 1.500 registrierten Berufsträgern ergab, dass 49 Prozent ausschließlich Risiken durch Finanzinvestoren sehen, nur 11 Prozent Chancen. Die BStBK hält in ihrer Stellungnahme fest, dass das PE-Geschäftsmodell auf eine Veräußerung der Beteiligung nach drei bis fünf Jahren ausgelegt ist, was in Konflikt mit der am Mandanteninteresse orientierten Steuerberatung stehe. Ferdinand Rüchardt von Ecovis beobachtet, dass Investoren bisher kaum in IT und Digitalisierung investieren, sondern primär auf Marktkonsolidierung setzen.

Aktuelle Stellenangebote

Meistgelesene Artikel

Unsere Partner

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei:

Entdecken Sie mit uns bundesweit exklusive Stellen bei: