Das neunte Änderungsgesetz zum Steuerberatungsrecht soll Bürokratie abbauen und mehr Menschen Zugang zu professioneller Hilfe bei der Steuererklärung verschaffen.
Das Steuerberatungsrecht bekommt einen Frühjahrsputz. Ende April hat der Bundestag das neunte Änderungsgesetz verabschiedet, das die Branche entstauben soll. Das Kabinett hatte die Vorlage bereits im Januar abgenickt. Im Kern geht es darum, Formalitäten zu streichen und gleichzeitig mehr Bürgerinnen und Bürgern den Weg zu fachkundiger Unterstützung zu öffnen.
Wer seine Steuererklärung nicht selbst stemmen will, aber keinen teuren Berater bezahlen kann, landet oft beim Lohnsteuerhilfeverein. Bislang durften diese Organisationen nur bis zu bestimmten Einkommensgrenzen tätig werden. Diese Schranken verschwinden. Außerdem darf eine Führungsperson künftig drei Beratungsstellen beaufsichtigen statt bisher zwei. Nach Schätzungen des Finanzministeriums profitieren davon rund 35.500 zusätzliche Steuerzahler.
Energieexperten, die Hausbesitzer zu Dämmung und Fördertöpfen beraten, mussten bislang einen Bogen um steuerliche Fragen machen. Das ändert sich. Künftig dürfen sie auch fiskalische Aspekte ansprechen, sofern diese mit ihrer eigentlichen Tätigkeit verknüpft sind. Ähnliches gilt für andere Berufsgruppen, die bisher an der Grenze zum Steuerrecht halt machen mussten.
Eine Neuerung zielt auf die Ausbildung künftiger Fachkräfte. An Universitäten und Fachhochschulen sollen sogenannte Tax Law Clinics entstehen dürfen. Das Prinzip kennt man aus der Rechtsberatung: Studierende helfen anderen Studierenden kostenlos bei Steuerfragen, angeleitet von erfahrenen Praktikern. Die einen sammeln Praxiswissen, die anderen sparen Geld. Nebenbei soll das Modell den Berufsstand für junge Menschen attraktiver machen. Auch außerhalb der Hörsäle wird der Kreis der Helfenden größer. Bislang durften nur enge Verwandte unentgeltlich Steuerhilfe leisten. Künftig können auch andere nahestehende Menschen einspringen, ohne gegen das Beratungsmonopol zu verstoßen.
Selbstständige Steuerberater, die eine Zweigstelle betreiben wollen, mussten bisher entweder einen qualifizierten Kollegen vor Ort einsetzen oder eine Sondergenehmigung beantragen. Diese Pflicht entfällt ersatzlos. Parallel wird die Vollmachtsverwaltung digitalisiert. Statt Papierberge zu wälzen, können Mandate künftig zentral elektronisch abgewickelt werden.
Neben der Beratungsreform hat das Kabinett auch an einer anderen Stellschraube gedreht. Der Mindesthebesatz für die Gewerbesteuer steigt auf 280 Prozent. Damit setzt die Regierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um und will verhindern, dass Unternehmen sich in Niedrigsteuer-Kommunen ansiedeln.




