Continental zieht gegen Ex-Berater Noerr vor Gericht

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April 12, 2026
13.04.2026
3 Minuten Lesezeit

Der Konzern fordert 130 Millionen Euro wegen angeblich mangelhafter Aufarbeitung des Dieselskandals. Die Kanzlei hält die Vorwürfe für unbegründet.

Mandant verklagt Anwalt

Ein ungewöhnlicher Fall landet vor dem Landgericht Frankfurt. Continental hat Klage gegen Noerr eingereicht, jene Kanzlei, die ab Herbst 2015 die interne Untersuchung zur Verstrickung des Zulieferers in den VW-Abgasskandal führte. Der Streitwert ist beachtlich: 130 Millionen Euro. Continental meint, bei besserer Beratung wäre ein Teil der insgesamt 300 Millionen Euro teuren Aufarbeitung vermeidbar gewesen. Dass ein Mandant seinen eigenen Anwalt verklagt, kommt selten vor. Die Summe macht den Fall auch für die fünftgrößte Wirtschaftskanzlei Deutschlands wirtschaftlich relevant.

Worum es konkret geht

Zwei Punkte stehen im Zentrum des Streits. Erstens: die Einschätzung drohender Bußgelder. Continental war offenbar unzufrieden mit der Risikoanalyse. 2024 kassierte der Konzern einen Bescheid über 100 Millionen Euro von der Staatsanwaltschaft Hannover, davon 95 Millionen zur Abschöpfung wirtschaftlicher Vorteile. Der Konzern legte keine Rechtsmittel ein, um die Sache geräuschlos abzuschließen. Zweitens: die Koordination mit den Ermittlern zwischen 2020 und 2021, als Geschäftsräume mehrfach durchsucht wurden. Continental wirft Noerr vor, die Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft nicht nach den Vorgaben des Unternehmens gesteuert zu haben.

Noerr weist Kritik zurück

Die Kanzlei sieht die Sache anders. Man habe ergebnisoffen, unabhängig und sachgerecht gearbeitet, die Ergebnisse hätten auf den damals verfügbaren Informationen basiert. Continental sei darauf hingewiesen worden, dass die Behörden zu anderen Schlüssen kommen könnten als die interne Untersuchung. Die erhobenen Vorwürfe würden sich als unbegründet erweisen, so ein Sprecher.

Zwei Kanzleien im Ring

Noerr hat sich Verstärkung geholt. Advant Beiten mit Florian Weichselgärtner vertritt die beklagte Kanzlei. Auf der Gegenseite steht Glade Michel Wirtz aus Düsseldorf mit Marco Sustmann und Alexander Retsch. Die Klage wurde Ende 2025 eingereicht, die Klageerwiderung fehlt noch. Ob die Parteien sich außergerichtlich einigen, ist unklar. Ein öffentlicher Prozess würde Interna ans Licht bringen, an denen beiden Seiten kaum gelegen sein dürfte.

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