BRAK und DAV unterstützen vier amerikanische Kanzleien, die sich gegen Trump wehren. Ein Schriftsatz erinnert an historische Parallelen.
In den USA tobt ein ungewöhnlicher Konflikt. Die Regierung Trump ging 2025 mit Anordnungen gegen mehrere Wirtschaftskanzleien vor. Die Begründung blieb vage, die Drohungen waren konkret: Sicherheitsfreigaben sollten verschwinden, Behördenaufträge auf den Prüfstand, Türen zu Ministerien geschlossen bleiben. Einige Kanzleien suchten den Ausgleich und versprachen milliardenschwere Pro-bono-Arbeit. Vier jedoch zogen vor Gericht: Jenner & Block, Perkins Coie, Susman Godfrey und Wilmer Hale. Sie gewannen in erster Instanz, die Richter nannten die Maßnahmen verfassungswidrig und kritisierten das Vorgehen der Administration scharf.
Die Regierung legte Berufung ein, nahm sie zurück, reichte sie erneut ein. Warum, blieb offen. Eine Erklärung für den Zickzackkurs lieferte das Ministerium nicht. Die Verfahren wurden zusammengelegt, im Mai soll das Berufungsgericht in Washington verhandeln. Der Ausgang ist ungewiss, die Aufmerksamkeit enorm. Beobachter sehen in dem Fall einen Testlauf für das Verhältnis zwischen Exekutive und Anwaltschaft.
Die Bundesrechtsanwaltskammer und der Deutsche Anwaltverein haben sich eingeschaltet. Gemeinsam mit anderen europäischen Verbänden verfassten sie einen Amicus-Curiae-Brief, eine Stellungnahme von Außenstehenden an das Gericht. Der Kern der Botschaft: Wenn Regierungen Anwälte einschüchtern, leidet der Rechtsstaat. Die Verfasser greifen tief in die Geschichte und erinnern daran, wie die Gleichschaltung der Anwaltschaft im Nationalsozialismus den Boden für Willkür bereitete. Ohne unabhängige Advokaten fehlt den Bürgern ein Schutzschild gegen staatliche Übergriffe. Der Brief wurde Anfang April eingereicht, mit Unterstützung der US-Kanzlei Arnold & Porter.




