Vier amerikanische Wirtschaftssozietäten haben sich vor Gericht gegen präsidiale Dekrete durchgesetzt. Das Justizministerium gibt die Berufungen auf.
Der juristische Machtkampf zwischen der Trump-Administration und mehreren Großkanzleien ist entschieden. Jenner & Block, Perkins Coie, Susman Godfrey und WilmerHale hatten gegen Executive Orders des Präsidenten geklagt und in erster Instanz gewonnen. Nun hat das Justizministerium die Berufungen fallengelassen. Eine Begründung blieb die Behörde schuldig. Anfang 2025 geriet ein Teil der amerikanischen Anwaltselite ins Fadenkreuz des Weißen Hauses. Donald Trump unterzeichnete Anordnungen, die empfindliche Konsequenzen androhten. Sicherheitsfreigaben sollten entzogen, der Zugang zu Regierungsgebäuden beschnitten und bestehende Verträge mit Bundesbehörden auf den Prüfstand gestellt werden. Als Vorwand dienten angebliche Verstöße gegen Gleichbehandlungsvorschriften.
Die betroffenen Sozietäten reagierten unterschiedlich. Neun Häuser, darunter A&O Shearman, Latham & Watkins, Kirkland & Ellis, Milbank, Skadden und Willkie Farr & Gallagher, suchten die Verständigung mit der Administration. Sie sagten kostenlose Rechtsberatung für von Trump befürwortete Anliegen zu. Der Gesamtwert dieser Zusagen erreichte fast eine Milliarde Dollar. Die genannten vier Kanzleien wählten die Konfrontation. Sie zogen vor Gericht und argumentierten, die Dekrete verletzten verfassungsmäßige Rechte. Die Richter gaben ihnen recht und stuften die Anordnungen als grundgesetzwidrig ein. Mit dem Rückzug der Berufungen ist dieses Urteil rechtskräftig.
WilmerHale betonte, es sei stets darum gegangen, das Recht der Mandanten auf freie Anwaltswahl zu verteidigen. Jenner & Block zeigte sich stolz auf die eigene Standfestigkeit. Susman Godfrey sprach von einer Kapitulation der Regierung. Perkins Coie, früh ins Visier geraten, verwies auf den Schutz fundamentaler Freiheiten wie Meinungsäußerung und faires Verfahren. Für die Sozietäten, die Vereinbarungen geschlossen haben, verdoppelt sich das Ungemach. Die zugesagte Gratisarbeit muss geleistet werden, obwohl die rechtliche Grundlage der Dekrete nun als verfassungswidrig gilt. Hinzu kommen Reputationsschäden und der Verlust von Mandaten. Spott aus der Branche bleibt nicht aus.




