Ein Router im Hintergrund lenkt Mitarbeitende automatisch zum passenden KI-Modell und hat den Token-Verbrauch in einzelnen EY-Bereichen um bis zu 60 Prozent gesenkt, so EY-KI-Chef Dan Diasio gegenüber Business Insider.
Der BFH erschwert Steuererlässe bei entwertetem Nachlass erheblich, während das Bundesverfassungsgericht im Herbst über die Zukunft der gesamten Erbschaftsteuer entscheidet.
Ein Gericht in Ontario hat ein Settlement zwischen Canopy Growth und KPMG in einer Wertpapier-Sammelklage bestätigt, die konkrete Vergleichssumme bleibt vorerst unter Verschluss.
KKR hat mit 19,2 Milliarden Dollar den größten Infrastrukturfonds seiner Geschichte geschlossen. Insgesamt hat der Investor damit rund 45 Milliarden Dollar für seine jüngsten Infrastruktur-Fondsgenerationen eingesammelt.
Der norwegische Finanzinvestor FSN Capital übernimmt eine Mehrheitsbeteiligung an der Frankfurter Bäckerei Eifler. Es ist bereits die dritte Bäckerei-Übernahme des Investors und soll Deutschlands umsatzstärkste Bäckereigruppe entstehen lassen.
Der Run-off-Versicherer Frankfurter Leben steht offenbar kurz vor der Übernahme von Athora Deutschland. Ganz sicher ist der Deal noch nicht, da auch weitere Bieter auf den Plan treten könnten.
Dr. Ole Schröder bringt seltene Erfahrung aus drei Welten mit: Bundestag, Wirtschaftsprüfung und Vorstandsetage. Er berät künftig als Of Counsel bei Härting Rechtsanwälte in Berlin genau an deren Schnittstellen.
Daniel Strotkemper wechselt nach neun Jahren bei Eversheds Sutherland als Partner zu Hoffmann Liebs und soll dort den Ausbau der Versicherungsrechtspraxis strategisch vorantreiben.
Dr. Roua Schmitz verstärkt Littler in München als Counsel, nach nur eineinhalb Jahren bei Arqis wechselt die Arbeitsrechtlerin erneut die Kanzlei.
Die Schweizer Großbank UBS muss in den USA wegen Verstößen gegen Geldwäschevorschriften eine Rekordstrafe von 125 Millionen Dollar zahlen. Die US-Behörde Fincen stuft das Institut als Wiederholungstäter ein.
AstraZeneca und Bristol Myers Squibb haben laut Insidern Gespräche über eine mögliche Fusion geführt, die einen Pharmariesen im Wert von knapp 400 Milliarden Dollar entstehen lassen könnte. Kartellrechtliche Hürden und die US-Regierung unter Donald Trump könnten das Vorhaben jedoch erschweren.
Beiersdorf senkt nach einem schwachen ersten Halbjahr seine Prognose für das Gesamtjahr, die Kernmarke Nivea entwickelt sich deutlich schwächer als erwartet. Konzernchef Vincent Warnery kündigt ein umfassendes Gegensteuerungsprogramm an.
Fast jedes deutsche Unternehmen hält KI mittlerweile für geschäftsrelevant, doch nur eine Minderheit lässt die eigene KI-Strategie tatsächlich vom Top-Management steuern, zeigt eine neue KPMG-Studie.
Eine Adobe-Studie ordnet elf Volkswirtschaften nach KI-Reife ein, Deutschland landet hinter den USA, Großbritannien und Frankreich, punktet aber mit der höchsten digitalen Reife aller untersuchten Länder.
Laut einer neuen PwC-Studie stoßen 80 Prozent der juristischen Arbeit auf „bedeutsame Barrieren“ bei der vollständigen Automatisierung, die eigentliche Disruption spielt sich bei Preisgestaltung und Geschäftsmodell ab.
Wer KI nur passiv nutzt, verliert oft die Verbindung zur eigenen Arbeit, schreibt Mandy Hübener, Director of Executive Education an der ESMT Berlin, in einem Gastbeitrag. Entscheidend sei, KI als Denkpartner statt als Ersatz einzusetzen.
Preisindexklauseln, die Gehälter automatisch an die Inflation koppeln, sind unwirksam. Das hat das Landesarbeitsgericht Köln entschieden, mit weitreichenden Folgen für Vergütungszusagen in Unternehmen.
Die mittleren Bruttoeinkommen in Deutschland sind 2025 dank höherer Tarifabschlüsse deutlich gestiegen. Zwischen Frauen und Männern bleibt jedoch weiterhin eine Lücke bestehen.
Internationale Investoren entwickeln zunehmend ausgefeilte Modelle, um trotz strikter berufsrechtlicher Schranken in deutsche Anwaltskanzleien zu investieren, während die Aufsicht tatenlos zusieht.
Neue Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten gelten ab Januar, mit Änderungen für mehrere Länder.
Das Gericht konkretisiert die Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 KStG a. F. und dessen Reichweite über doppelt ansässige Organträger hinaus.
88 Prozent der Beschäftigten wünschen sich mindestens einen Heimarbeitstag. Für fast die Hälfte ist Remote Work ausschlaggebend für den Job.
Die österreichische Initiative geht in die fünfte Runde. Auf die Gewinner warten 15.000 Euro und 100 Pro-Bono-Beratungsstunden.
Die automationstechnischen Anpassungen sind abgeschlossen, die Übergangsregelung endet.
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