Ab 2027 gelten verschärfte Formatpflichten und automatisierte Steuerbescheide, die Umstellung duldet keinen Aufschub mehr.
Der Gesetzgeber hat klare Marken gesetzt. Seit vergangenem Jahr müssen Betriebe elektronische Rechnungen annehmen können. Im Januar 2027 folgt der nächste Schritt: Wer mehr als 800.000 Euro im Jahr umsetzt, muss dann auch im B2B-Geschäft digital fakturieren. Ab 2028 gilt das für alle Unternehmen ohne Ausnahme. Als technisches Fundament dient die aktualisierte EU-Norm EN 16931-1:2026. Sie ersetzt die Fassung von 2017 und bildet komplexere Transaktionen ab. XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.1 bleiben zulässig, solange sie normkonform sind. Einfache PDFs ohne XML-Kern scheiden dagegen aus.
Das Bundesfinanzministerium fordert, dass sämtliche steuerrelevanten Angaben wie Leistungsart, Umfang und Steuersatz künftig im maschinenlesbaren Teil der Rechnung stehen. Externe Anhänge dürfen nur noch ergänzen, nicht mehr ersetzen. Wirtschaftsverbände beklagen den Mehraufwand für kleinere Betriebe. Das Ministerium verweist auf die Notwendigkeit automatisierter Verarbeitung. Kanzleien müssen nun prüfen, ob Mandantensysteme alle Pflichtfelder korrekt befüllen.
Parallel ändert sich der Behördenkontakt. Ab 2027 erhalten ELSTER-Nutzer Einkommensteuerbescheide automatisch digital im DIVA-Format. Wer weiterhin Papier wünscht, muss aktiv widersprechen. Die Einspruchsfrist beginnt sofort mit Bereitstellung im Portal. Für Kanzleien heißt das: Mandantenpräferenzen systematisch erfassen und schnellere Reaktionszeiten einplanen.
Das verbleibende Jahr steht im Zeichen technischer Nachrüstung. Softwareanpassungen und Schulungen kosten Ressourcen, senken aber langfristig Fehlerquoten und Verwaltungsaufwand. Wer die Fristen 2027 und 2028 souverän meistern will, muss jetzt in die Umsetzung gehen.




