Das Nachbarland wirbt mit attraktiven Konditionen um ausländische Investoren. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ordnet im Tax & Law Magazine ein, welche Vorteile sich bieten und wo Vorsicht geboten ist.
Während die deutsche Wirtschaft auf der Stelle tritt, boomt es östlich der Oder. Polen verzeichnet Zuwachsraten von über drei Prozent und dürfte dieses Niveau nach Einschätzung des Internationalen Währungsfonds auch in den kommenden Jahren halten. Besonders der Technologiesektor und Dienstleistungszentren internationaler Konzerne florieren. Warschau, Krakau und Breslau haben sich zu Hotspots für Shared Service Centers entwickelt, die Unternehmen bei Finanzen, Personalwesen und IT-Aufgaben unterstützen. EY bescheinigt dem polnischen Fiskus ein verständliches Regelwerk. Der reguläre Körperschaftsteuersatz liegt bei 19 Prozent. Junge Firmen und kleinere Gesellschaften kommen mit 9 Prozent davon. Wer Erlöse aus Patenten oder Softwarerechten erzielt, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf einen Satz von lediglich 5 Prozent zurückgreifen. Bei der Einkommensteuer stehen progressive Stufen von 12 und 32 Prozent zur Wahl, alternativ existiert für Selbstständige eine pauschale Variante von 19 Prozent.
Unternehmen, die in Forschung und Entwicklung investieren, werden vom polnischen Staat belohnt. Qualifizierte Ausgaben lassen sich doppelt vom steuerpflichtigen Gewinn abziehen, bei Personalkosten sogar dreifach. Ob das Unternehmen selbst Schutzrechte hält, spielt dabei keine Rolle. Die Vergünstigung greift auch bei Softwareentwicklung oder innovativen Dienstleistungen. Selbst rückwirkende Erstattungen für abgeschlossene Geschäftsjahre sind möglich. Das frühere System der Sonderwirtschaftszonen hat Polen 2018 abgeschafft. Seither gilt ein landesweites Fördermodell. Wer bestimmte Investitionssummen erreicht und Arbeitsplätze schafft, profitiert von zeitlich begrenzten Steuerbefreiungen, unabhängig davon, wo im Land er sich niederlässt. Ergänzend existieren Zuschussprogramme, etwa für Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
Großinvestoren können mit der Finanzverwaltung verbindliche Absprachen treffen. Ab einer Investitionssumme von umgerechnet knapp 12 Millionen Euro garantiert der Staat stabile Bedingungen für bis zu fünf Jahre. Das erspart langwierige Einzelanfragen und reduziert das Risiko böser Überraschungen. EY warnt trotz aller Vorteile vor Sorglosigkeit. Die Dividendenbesteuerung mit ihrem besonderen Erstattungsmechanismus für verbundene Unternehmen erfordere genaue Kenntnis der Regeln. Auch bei der Verlustverrechnung lauern Fallstricke: Umstrukturierungen können dazu führen, dass angesammelte Vorträge vorzeitig verfallen. Wer in Polen investieren will, sollte sich gründlich vorbereiten und fachkundige Begleitung suchen.




