IDW hilft bei Bilanzierung des Nahost-Konflikts

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March 12, 2026
13.03.2026
3 Minuten Lesezeit

Der Krieg zwischen USA, Israel und dem Iran stellt Unternehmen vor Berichterstattungsfragen. Das Institut der Wirtschaftsprüfer liefert Orientierung für die Abschlusssaison.

Timing entscheidet über Behandlung

Die militärische Eskalation Ende Februar 2026 trifft die deutsche Wirtschaft mitten in der Aufstellungsphase für Jahresabschlüsse. Viele Unternehmen fragen sich: Wie gehen wir damit um? Das IDW hat Anfang März Stellung bezogen und unterscheidet klar: Wer seinen Abschluss zum 31. Dezember 2025 noch nicht finalisiert hat, muss den Konflikt als Ereignis nach dem Stichtag würdigen. Bilanzielle Korrekturen bei Ansatz und Bewertung sind jedoch erst für Geschäftsjahre vorzunehmen, die nach dem 27. Februar enden.

Fortführungsprämisse als Kipppunkt

Eine Ausnahme durchbricht dieses Stichtagsprinzip. Gefährdet der Konflikt die Existenz eines Unternehmens so stark, dass Going Concern nicht mehr angenommen werden kann, wirkt dies auf den vorherigen Bilanzstichtag zurück. Dann müssen auch Abschlüsse zum Jahresende 2025 entsprechend angepasst werden. Das gilt für HGB und IFRS gleichermaßen.

Qualitative Angaben im Fokus

Für den Nachtragsbericht verlangt das IDW keine konkreten Zahlen. Unternehmen müssen jedoch nachvollziehbar erläutern, welche Folgen der Konflikt für ihre wirtschaftliche Lage hat. Der relevante Zeitraum erstreckt sich vom Beginn des neuen Geschäftsjahres bis zur Erteilung des Bestätigungsvermerks. Auch im Risikobericht ist der Konflikt zu berücksichtigen, sofern er wesentliche Abweichungen von Unternehmenszielen verursachen könnte.

Prognosen unter Vorbehalt

Bei außergewöhnlich hoher Unsicherheit erlaubt DRS 20.133 vereinfachte Prognosen. Betroffene Unternehmen können auf Szenariodarstellungen oder Vergleiche mit der bisherigen Entwicklung ausweichen. Allerdings stellt das IDW klar: Ein bloßer Verweis auf den Krieg genügt nicht. Und gänzlich auf Prognosen zu verzichten, bleibt unzulässig.

Handlungsempfehlungen für die Praxis

Das IDW rät zu sorgfältiger Dokumentation. Auch wer keine Auswirkungen feststellt, sollte dies begründen können. Frühzeitige Abstimmung zwischen Unternehmen und Prüfern sei ratsam. Ein ausdrücklicher Hinweis im Lagebericht, dass der Konflikt geprüft wurde, könne im Einzelfall sinnvoll sein.