Realsplitting schon im Trennungsjahr? Der BFH muss entscheiden
September 28, 2026
29.09.2026
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Ob getrennt lebende Ehegatten Unterhaltszahlungen bereits im Jahr der Trennung als Sonderausgaben abziehen können, wenn sie die Einzelveranlagung wählen, liegt nun beim Bundesfinanzhof, mit potenziell weitreichenden Folgen für die Beratungspraxis.