Cum-Cum: Ermittler nehmen Deutsche Bank ins Visier

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March 23, 2026
24.03.2026
3 Minuten Lesezeit

Die Staatsanwaltschaft Köln prüft, ob Deutschlands größtes Geldhaus rund 600 Millionen Euro durch fragwürdige Steuergestaltungen eingestrichen hat. Die Geschäfte könnten bis 2019 gelaufen sein.

Durchsuchung in der Finanzmetropole

Im Oktober 2022 verschafften sich Staatsanwälte aus Köln gemeinsam mit Steuerfahndern und Polizeibeamten Zutritt zur Konzernzentrale der Deutschen Bank. Die Beamten sicherten Unterlagen zu potenziell rechtswidrigen Steuerkonstruktionen. Im Mittelpunkt steht der Vorwurf, das Finanzinstitut habe über Jahre hinweg sogenannte Cum-Cum-Modelle genutzt. Seitdem verweist das Geldhaus auf seine Zusammenarbeit mit den Behörden, Details bleiben jedoch unter Verschluss. Medienberichten von WDR und Süddeutscher Zeitung zufolge soll der Konzern im Zeitraum von 2009 bis 2015 etwa 600 Millionen Euro unrechtmäßig erlangt haben.

Volkswirtschaftlicher Schaden in astronomischer Höhe

Bei dieser Steuervermeidungsstrategie werden Wertpapiere kurz vor der Gewinnausschüttung so zwischen Marktteilnehmern hin und her geschoben, dass am Ende Erstattungsansprüche entstehen, die niemandem zustehen. Offiziellen Angaben zufolge summiert sich der Gesamtschaden für den Fiskus auf 7,3 Milliarden Euro. Der Mannheimer Steuerexperte Christoph Spengel, der auch das Bundesfinanzministerium berät, geht sogar von knapp 28 Milliarden Euro aus. Jahrelang wähnten sich die Beteiligten in einer rechtlichen Grauzone. Mittlerweile ermitteln mehrere Anklagebehörden. In Wiesbaden wurde bereits eine Anklage zugelassen, zudem hat die hessische Steuerverwaltung eine Spezialeinheit gegründet, die 25 Finanzunternehmen überprüft.

Bilanzielle Unklarheiten

Unklar bleibt, ob die Deutsche Bank finanzielle Vorsorge für mögliche Cum-Cum-Forderungen getroffen hat. Im jüngsten Jahresabschluss taucht lediglich Cum-Ex auf. Das Kreditinstitut teilt dazu lediglich mit: „Nach unserer Überzeugung sind alle Verbindlichkeiten und möglichen zukünftigen Mittelabflüsse angemessen in unseren Finanzberichten abgebildet."

Anwaltliche Expertise mit Sprengkraft

Für Aufsehen sorgt ein Rechtsgutachten vom November 2019. Ein Mitarbeiter der Deutschen Bank in London hatte die renommierte Kanzlei Freshfields beauftragt, ein bestimmtes Wertpapiergeschäft rechtlich einzuordnen. Fachleute erkennen darin typische Merkmale eines Cum-Cum-Modells. Bemerkenswert: Noch im vergangenen Jahr beteuerte die Bundesregierung, nach 2016 gebe es keinerlei Anhaltspunkte für solche Praktiken. Die Ermittler blicken offenbar inzwischen auch auf das Jahr 2019. Der Autor des Gutachtens leitete seinerzeit die weltweite Steuerabteilung von Freshfields. Zum Zeitpunkt der Erstellung liefen gegen ihn bereits Ermittlungen wegen Cum-Ex-Vergehen. Wenige Tage nach Fertigstellung des Dokuments nahmen ihn BKA-Beamte fest. Inzwischen wurde er verurteilt und wird demnächst eine mehrjährige Gefängnisstrafe antreten. Zum Inhalt des Gutachtens äußert sich die Deutsche Bank nicht. Man halte sich bei Wertpapiertransaktionen an sämtliche gesetzlichen Vorgaben, so ein Sprecher.