IDW schafft Spielregeln für ESG-Hilfe

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March 12, 2026
13.03.2026
3 Minuten Lesezeit

Das Institut der Wirtschaftsprüfer hat einen Entwurf vorgelegt, der regelt, wie Prüfer bei Nachhaltigkeitsberichten unterstützen dürfen. Die Haftung verbleibt vollständig bei den Unternehmen.

Antwort auf drängenden Bedarf

Die europäische Berichtspflicht für Nachhaltigkeit trifft viele Firmen unvorbereitet. Kennzahlen zu Emissionen, Lieferketten und sozialen Standards sind gefordert, doch die wenigsten haben die nötigen Strukturen aufgebaut. Wirtschaftsprüfer wittern ein Geschäftsfeld und bieten ihre Dienste an. Der neue Entwurf IDW ES 107 klärt, unter welchen Bedingungen das erlaubt ist. Der Berufsstand zieht eine klare Trennlinie. Wer Daten aufbereitet und Berichte strukturiert, darf nicht anschließend deren Richtigkeit bestätigen. Erstellung und Prüfung müssen in verschiedenen Händen liegen. Nur so bleibt die Unabhängigkeit gewahrt, auf die Kapitalmärkte und Aufsichtsbehörden angewiesen sind.

Vorstände bleiben in der Pflicht

Der Entwurf räumt mit einer gefährlichen Illusion auf: Externe Unterstützung entbindet niemanden von der Verantwortung. Geschäftsführer und Vorstände haften weiterhin für jede Zahl, die in einem Nachhaltigkeitsbericht steht. Prüfer liefern Handwerk, keine Absolution. Das IDW formuliert diesen Grundsatz unmissverständlich.

Dokumentation schafft Klarheit

Ein verpflichtender Vermerk muss künftig jeden unterstützten Bericht begleiten. Er stellt klar, dass keine Prüfung stattgefunden hat. Investoren erkennen auf einen Blick, ob ein Dokument lediglich fachmännisch erstellt oder tatsächlich geprüft wurde. Drei Musterformulierungen decken unterschiedliche Konstellationen ab. Der Entwurf knüpft an die Corporate Sustainability Reporting Directive und die zugehörigen Berichtsstandards an. Auch vereinfachte Vorgaben für kleinere Unternehmen finden Berücksichtigung. Diese Verzahnung soll sicherstellen, dass deutsche Regeln nicht im Widerspruch zu europäischen Anforderungen stehen.

Frühe Anwendung möglich

Formal gilt der Standard für Geschäftsjahre ab Dezember 2026. Faktisch können Prüfungsgesellschaften ihn bereits jetzt nutzen. Viele Unternehmen müssen erstmals für 2025 oder 2026 berichten und suchen dringend Unterstützung. Bis Ende Juni nimmt das IDW Stellungnahmen entgegen, die finale Fassung soll zum Jahresende stehen.

Neues Geschäftsfeld für Prüfer

Der Entwurf ebnet den Weg für ein wachsendes Beratungssegment. Besonders mittelständische Firmen ohne eigene Nachhaltigkeitsabteilung werden externe Hilfe benötigen. Prüfungsgesellschaften können diese nun rechtssicher anbieten, solange sie die Trennung zwischen Erstellung und Bestätigung einhalten.