Neue Außenprüfungsordnung löst BpO 2000 ab

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March 25, 2026
27.03.2026
2 Minuten Lesezeit

Das Bundesfinanzministerium will das Regelwerk für Betriebsprüfungen grundlegend überarbeiten. Schnellere Verfahren und Risikoorientierung stehen im Mittelpunkt.

Abschied von einem Vierteljahrhundert

Die Betriebsprüfungsordnung hat ausgedient. Nach 25 Jahren im Einsatz soll ein neues Regelwerk übernehmen. Das BMF hat einen Entwurf für die Außenprüfungsordnung veröffentlicht. Der neue Name räumt mit einem Missverständnis auf: Das alte Etikett ließ vermuten, nur gewerbliche Prüfungen seien gemeint. Tatsächlich fallen alle Außenprüfungen nach der Abgabenordnung darunter. Tempo wird zur Pflicht. Die Ablaufhemmung der Festsetzungsfrist endet künftig spätestens fünf Jahre nach Zustellung der Prüfungsanordnung. Damit sollen ewig laufende Verfahren der Vergangenheit angehören. Die bisherige Sondervorschrift zur zeitnahen Prüfung verschwindet, weil Zeitnähe jetzt generell gelten soll.

Risikobrille statt Rundumschlag

Die Finanzverwaltung soll gezielter hinschauen. Die neue Ordnung schreibt den Grundsatz der risikoorientierten Prüfung fest. Erkenntnisse aus internationalen Bewertungsverfahren fließen in die Fallauswahl ein. Wer sich allerdings auf eine schnelle Prüfung verlässt, geht leer aus: Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Großbetriebe und Konzerne bleiben unter Dauerbeobachtung. Neu sind allerdings Kriterien, wann die Anschlussprüfung entfallen darf. Bei kleineren Betrieben kann der Prüfungszeitraum auf ein oder zwei Jahre schrumpfen. Das spart Ressourcen auf beiden Seiten.

Wo geprüft wird

Die starre Hierarchie der Prüfungsorte fällt. Bisher rangierte die Amtsstelle hinter den Wohnräumen. Diese Nachrangigkeit verschwindet. Das Steuerbüro gilt künftig als alternative Option. Wer Unterlagen digital übergibt, darf darauf vertrauen, dass sie auf gesicherten Systemen landen. Die Außenprüfungsordnung bringt frische Instrumente. Finanzbehörde und Steuerpflichtiger können Rahmenvereinbarungen schließen, die Mitwirkungspflichten konkret ausgestalten. Das qualifizierte Mitwirkungsverlangen bekommt eigene Spielregeln. Beim Teilabschlussbescheid zählt künftig nur noch, was steuerlich relevant ist.

Bund und Länder enger verzahnt

Die Zusammenarbeit zwischen Landesfinanzbehörden und dem Bundeszentralamt für Steuern wird neu geordnet. Konzernprüfungen, Erfahrungsaustausch und Prüferbesprechungen erhalten überarbeitete Vorgaben.