Rödl warnt vor Umwälzungen bei der Erbschaftsteuer

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March 11, 2026
12.03.2026
3 Minuten Lesezeit

Die Beratungsgesellschaft rechnet mit grundlegenden Änderungen bei der Übertragung von Vermögen. Karlsruhe könnte noch in diesem Jahr für Bewegung sorgen.

Ruhe vor dem Sturm

Rödl hat die Lage bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer analysiert und sieht erhebliche Risiken für Unternehmerfamilien. Zwei Verfahren beim Bundesverfassungsgericht könnten das bestehende System ins Wanken bringen. Die Richter beschäftigen sich mit der Frage, ob die geltenden Begünstigungen für Betriebsvermögen den Gleichheitsgrundsatz verletzen. Entscheidungen werden im Laufe des Jahres erwartet.

Freibeträge aus einer anderen Zeit

Seit 15 Jahren hat der Gesetzgeber die persönlichen Freibeträge nicht mehr angefasst. In derselben Zeitspanne haben sich Immobilienpreise und Unternehmensbewertungen vervielfacht. Bayern hat deshalb ein Normenkontrollverfahren eingeleitet. Der Freistaat will klären lassen, ob die starren Beträge noch verfassungsgemäß sind. Nach aktuellem Recht können Eltern ihrem Nachwuchs über zwei Jahrzehnte hinweg bis zu 1,6 Millionen Euro steuerfrei zukommen lassen.

Sonderregeln für Firmenvermögen

Wer einen Betrieb vererbt oder verschenkt, profitiert von großzügigen Ausnahmen. Je nach gewähltem Modell bleiben 85 oder sogar 100 Prozent des Wertes von der Steuer verschont. Voraussetzung sind Haltefristen und die Einhaltung bestimmter Lohnsummen. Bei Vermögen oberhalb von 26 Millionen Euro gelten strengere Regeln. Der Fiskus prüft dann, ob der Erbe die Steuer nicht aus eigenem Vermögen zahlen könnte. Die Parteien liegen weit auseinander. Teile des linken Spektrums wollen die Unternehmensprivilegien radikal beschneiden. Die Union verteidigt sie als Schutz für Arbeitsplätze und Investitionen. Parallel kursieren Vorschläge zur Wiederbelebung der Vermögensteuer, die seit 1997 nicht mehr erhoben wird. Eine politische Einigung zeichnet sich nicht ab.

Karlsruhe als Taktgeber

Rödl erinnert daran, dass das Verfassungsgericht bereits dreimal korrigierend eingegriffen hat. 1995 kippten die Richter die Immobilienbewertung, 2006 rügten sie Ungleichbehandlungen, 2014 beschnitten sie überzogene Verschonungen. Ein weiteres Urteil könnte den Gesetzgeber erneut zum Handeln zwingen.

Empfehlung: Jetzt prüfen

Die Beratungsgesellschaft rät Unternehmerfamilien, nicht auf politische Klarheit zu warten. Wer bestehende Strukturen frühzeitig überprüfe, bewahre sich Handlungsoptionen. Abwarten könne teuer werden, wenn neue Regeln rückwirkende Elemente enthalten oder Übergangsfristen kurz ausfallen.